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Art. 58 KVG – Qualität in der Praxis.Mehr erfahren
Rechtsgrundlage: Art. 58 KVG

Art. 58 KVG – Qualitätsentwicklung für Arztpraxen

Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung für Ihre Praxis

Was ist das?

Art. 58 KVG stärkt die Qualitätsentwicklung im ambulanten Bereich. Ziel ist, Qualitätsaktivitäten systematischer, messbarer und transparenter zu machen.

Für Arztpraxen bedeutet das: Qualität soll zunehmend nachweisbar sein. Neben der guten Arbeit im Alltag werden definierte Abläufe, Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung wichtiger.

Was bedeutet das für Verträge?

Qualitätsverträge zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern gewinnen an Bedeutung. Sie legen fest, was umgesetzt werden muss und wie die Einhaltung nachgewiesen wird.

  • Klarere Anforderungen an Qualitätsentwicklung und deren Dokumentation
  • Verantwortlichkeiten und Fristen für die Umsetzung von Qualitätsmassnahmen
  • Nachweispflichten (z.B. dokumentierte Prozesse, Schulungen, Qualitätsaktivitäten)
  • Überprüfungsmechanismen (z.B. Audits, Kontrollen oder Reporting)
  • Mehr Transparenz über die Qualitätsaktivitäten der Praxis
  • Konsequenzen bei Nichterfüllung (je nach konkretem Vertrag)

Wen betrifft es?

Grundsätzlich betrifft es alle ambulanten Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Die konkreten Anforderungen hängen von den jeweiligen Verträgen und dem Fachgebiet ab.

Je früher Sie Abläufe und Dokumentation klären, desto einfacher ist die Umsetzung, wenn die Anforderungen verbindlicher werden.

  • Einzel- und Gruppenpraxen im ambulanten Bereich
  • Praxen mit angestellten Ärzt:innen und MPA
  • Leistungserbringer mit erhöhten Dokumentationsanforderungen (je nach Fachgebiet)
  • Praxen in Vorbereitung auf Zertifizierungen oder Audits (z.B. EQUAM)
  • Praxen, die Qualität systematisch und effizient umsetzen möchten

Wie können Sie sich vorbereiten?

Viele Praxen verfügen bereits über gute Abläufe – was häufig fehlt, ist die strukturierte Gesamtübersicht und die systematische Dokumentation der Qualitätsaktivitäten.

Eine gezielte Vorbereitung schafft Klarheit und spart langfristig Zeit. Wir empfehlen:

1

Standortbestimmung

Wo steht Ihre Praxis heute in Bezug auf Qualitätsmanagement?

2

Lücken identifizieren

Welche Bereiche müssen aufgebaut oder verbessert werden?

3

Massnahmen umsetzen

QM-System, Dokumentation und Prozesse praxistauglich einrichten.

4

Nachhaltig verankern

Qualität als laufenden Bestandteil des Praxisalltags etablieren.

Hinweis: Die Umsetzung der Qualitätsverträge wird laufend weiterentwickelt. Die hier genannten Informationen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und publizierten Verträgen. OptiPraxx verfolgt die Entwicklung und aktualisiert diese Seite bei Neuigkeiten.

Rechtliche Grundlagen und Quellen

  • Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 58
  • Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 58a – Qualitätsverträge
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Qualitätsentwicklung im ambulanten Bereich

Die Inhalte wurden praxisorientiert für Leistungserbringer im ambulanten Bereich aufbereitet und eingeordnet.

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