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Art. 58 KVG – Qualität in der Praxis.Mehr erfahren
Digital05. Februar 20264 Min. Lesezeit

EPD in der Schweiz: Wo stehen wir aktuell?

Das elektronische Patientendossier bleibt ein zentrales Thema. Wir fassen zusammen, was derzeit gilt und was Praxen pragmatisch vorbereiten können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • EPD-Pflicht für stationäre Einrichtungen seit April 2020
  • Ambulante Praxen noch freiwillig, aber zunehmend relevant
  • Frühzeitige Vorbereitung spart später Zeit und Nerven

Das Wichtigste in Kürze

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist in der Schweiz seit 2020 für stationäre Einrichtungen Pflicht. Für ambulante Leistungserbringer wird es schrittweise relevant.

Aktueller Stand

Stationäre Einrichtungen unterliegen der EPD-Pflicht seit April 2020. Ambulante Praxen sind noch nicht verpflichtet, doch die Relevanz steigt. Patient:innen können bereits ein EPD eröffnen und Zugriffsrechte verwalten.

  • Stationäre Einrichtungen: EPD-Pflicht seit April 2020
  • Ambulante Praxen: Noch freiwillig, aber zunehmend relevant
  • Patient:innen: Können ein EPD eröffnen und Zugriffsrechte verwalten

Was Praxen jetzt tun können

Auch ohne Pflicht lohnt sich eine strukturierte Vorbereitung:

  • Informieren: Verstehen Sie die Grundlagen des EPD
  • Prüfen: Ist Ihre Praxissoftware EPD-fähig?
  • Planen: Welche Prozesse müssen angepasst werden?

Tipp

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen IT-Infrastruktur. So wissen Sie genau, wo Sie stehen.

Fazit

Das EPD wird kommen – die Frage ist nur wann. Eine frühzeitige Vorbereitung spart später Zeit und Nerven.

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