Videotermine korrekt abrechnen: Das müssen Praxen beachten
Telemedizinische Leistungen richtig dokumentieren und abrechnen. Wir erklären die Regeln, typische Fehler und worauf beim Datenschutz zu achten ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Telemedizinische Leistungen sind unter TARDOC abrechenbar – mit spezifischen Positionen
- Dokumentation muss Durchführungsart und technische Details enthalten
- Datenschutz: Nur HIN-konforme oder gleichwertig sichere Lösungen verwenden
Grundlagen der Telemedizin-Abrechnung
Mit TARDOC gibt es klare Regeln für die Abrechnung telemedizinischer Leistungen. Grundsätzlich gilt: Was medizinisch sinnvoll per Video durchgeführt werden kann, ist auch abrechenbar – vorausgesetzt, die Dokumentation stimmt.
Was ist abrechenbar?
Telemedizinische Leistungen können unter folgenden Voraussetzungen abgerechnet werden:
- Ärztliche Konsultation via Video oder Telefon
- Besprechung von Befunden und Therapieanpassungen
- Beratungsgespräche und Aufklärung
- Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen
- Psychotherapeutische Sitzungen (mit Einschränkungen)
Dokumentationspflichten
Eine korrekte Dokumentation ist entscheidend für die Abrechnung:
- Durchführungsart vermerken: "Videokonsultation" oder "Telefonkonsultation"
- Beginn und Ende der Konsultation festhalten
- Technische Durchführung bestätigen (Verbindung stabil, Patient identifiziert)
- Medizinischer Inhalt wie bei Präsenzterminen dokumentieren
- Einverständnis der Patient:in für Telemedizin im Dossier vermerken
Typische Abrechnungsfehler
Diese Fehler führen häufig zu Rückweisungen:
- Fehlende Kennzeichnung als telemedizinische Leistung
- Unvollständige Zeitdokumentation
- Kombination unzulässiger Positionen
- Abrechnung von Leistungen, die Präsenz erfordern
- Fehlendes Einverständnis in der Dokumentation
Datenschutz und Sicherheit
Telemedizin erfordert besondere Sorgfalt beim Datenschutz:
- Nur zertifizierte Plattformen verwenden (HIN, Swisscom Health, etc.)
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist Pflicht
- Keine Aufzeichnung ohne explizite Einwilligung
- Sichere Identifikation der Patient:in vor der Konsultation
- Keine sensiblen Daten über ungesicherte Kanäle (E-Mail, SMS, WhatsApp)
Software-Konfiguration
Ihre Praxissoftware sollte Telemedizin unterstützen:
- Terminarten für Videokonsultationen anlegen
- Automatische Kennzeichnung in der Abrechnung
- Integration mit der Videoplattform (Einladungslinks)
- Dokumentationsvorlagen für Telemedizin nutzen
Tipp
Führen Sie eine Checkliste für Telemedizin-Termine ein: Einverständnis dokumentiert? Identität geprüft? Verbindung stabil? Zeiterfassung gestartet? So vermeiden Sie Dokumentationslücken.
Fazit
Die Abrechnung von Videoterminen ist kein Hexenwerk, erfordert aber Sorgfalt. Mit der richtigen Software-Konfiguration, klaren Prozessen und vollständiger Dokumentation vermeiden Sie Rückweisungen. Der Datenschutz darf dabei nie vernachlässigt werden – er ist Grundvoraussetzung für jede telemedizinische Leistung.