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Art. 58 KVG – Qualität in der Praxis.Mehr erfahren
Digital04. Februar 20265 Min. Lesezeit

Videotermine korrekt abrechnen: Das müssen Praxen beachten

Telemedizinische Leistungen richtig dokumentieren und abrechnen. Wir erklären die Regeln, typische Fehler und worauf beim Datenschutz zu achten ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Telemedizinische Leistungen sind unter TARDOC abrechenbar – mit spezifischen Positionen
  • Dokumentation muss Durchführungsart und technische Details enthalten
  • Datenschutz: Nur HIN-konforme oder gleichwertig sichere Lösungen verwenden

Grundlagen der Telemedizin-Abrechnung

Mit TARDOC gibt es klare Regeln für die Abrechnung telemedizinischer Leistungen. Grundsätzlich gilt: Was medizinisch sinnvoll per Video durchgeführt werden kann, ist auch abrechenbar – vorausgesetzt, die Dokumentation stimmt.

Was ist abrechenbar?

Telemedizinische Leistungen können unter folgenden Voraussetzungen abgerechnet werden:

  • Ärztliche Konsultation via Video oder Telefon
  • Besprechung von Befunden und Therapieanpassungen
  • Beratungsgespräche und Aufklärung
  • Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen
  • Psychotherapeutische Sitzungen (mit Einschränkungen)

Dokumentationspflichten

Eine korrekte Dokumentation ist entscheidend für die Abrechnung:

  • Durchführungsart vermerken: "Videokonsultation" oder "Telefonkonsultation"
  • Beginn und Ende der Konsultation festhalten
  • Technische Durchführung bestätigen (Verbindung stabil, Patient identifiziert)
  • Medizinischer Inhalt wie bei Präsenzterminen dokumentieren
  • Einverständnis der Patient:in für Telemedizin im Dossier vermerken

Typische Abrechnungsfehler

Diese Fehler führen häufig zu Rückweisungen:

  • Fehlende Kennzeichnung als telemedizinische Leistung
  • Unvollständige Zeitdokumentation
  • Kombination unzulässiger Positionen
  • Abrechnung von Leistungen, die Präsenz erfordern
  • Fehlendes Einverständnis in der Dokumentation

Datenschutz und Sicherheit

Telemedizin erfordert besondere Sorgfalt beim Datenschutz:

  • Nur zertifizierte Plattformen verwenden (HIN, Swisscom Health, etc.)
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist Pflicht
  • Keine Aufzeichnung ohne explizite Einwilligung
  • Sichere Identifikation der Patient:in vor der Konsultation
  • Keine sensiblen Daten über ungesicherte Kanäle (E-Mail, SMS, WhatsApp)

Software-Konfiguration

Ihre Praxissoftware sollte Telemedizin unterstützen:

  • Terminarten für Videokonsultationen anlegen
  • Automatische Kennzeichnung in der Abrechnung
  • Integration mit der Videoplattform (Einladungslinks)
  • Dokumentationsvorlagen für Telemedizin nutzen

Tipp

Führen Sie eine Checkliste für Telemedizin-Termine ein: Einverständnis dokumentiert? Identität geprüft? Verbindung stabil? Zeiterfassung gestartet? So vermeiden Sie Dokumentationslücken.

Fazit

Die Abrechnung von Videoterminen ist kein Hexenwerk, erfordert aber Sorgfalt. Mit der richtigen Software-Konfiguration, klaren Prozessen und vollständiger Dokumentation vermeiden Sie Rückweisungen. Der Datenschutz darf dabei nie vernachlässigt werden – er ist Grundvoraussetzung für jede telemedizinische Leistung.

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